Kirchenvorstand
Pfarrgemeinderat

Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist die gesetzliche Vertretung der Gemeinde und verwaltet deren Vermögen. Aufgrund in Deutschland geltender staatskirchen-rechtlicher Vereinbarungen und vor dem Hintergrund des kirchlichen Gesetzbuches (CIC) ist der Kirchenvorstand verbindlich vorgeschrieben. Die besondere Situation in Deutschland ermöglicht es, dass ein vornehmlich aus Laien bestehendes Gremium zusammen und gleichberechtigt mit dem Pfarrer eine Kirchengemeinde verantwortlich vertreten kann.

Der Kirchenvorstand (jeweils auf 4 Jahre gewählt) kümmert sich um alle Vermögens- , Verwaltungs- und Personalfragen und vertritt die Kirchengemeinde rechtlich nach außen.


Mitglieder des Kirchenvorstandes:

Vorname  Name 
Georg  Degenhardt 
Mechthild  Goldschmitt 
Werner  Hoffschröer 
Peter  Kellmann 
Andreas  Lager 
Gertrud  Möddel (stellv. Vorsitzende)  
Erwin  Pawelleck 
Hans-Ludwig  Thünemann 
Josef  Voß-Dust 
Sylvia  Wilming 
Torsten  Brettmann, Pfarrer (Vorsitzender)  



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