Der Kirchenvorstand ist die gesetzliche Vertretung der Gemeinde und verwaltet deren Vermögen. Aufgrund in Deutschland geltender staatskirchen-rechtlicher Vereinbarungen und vor dem Hintergrund des kirchlichen Gesetzbuches (CIC) ist der Kirchenvorstand verbindlich vorgeschrieben. Die besondere Situation in Deutschland ermöglicht es, dass ein vornehmlich aus Laien bestehendes Gremium zusammen und gleichberechtigt mit dem Pfarrer eine Kirchengemeinde verantwortlich vertreten kann.
Der Kirchenvorstand (jeweils auf 4 Jahre gewählt) kümmert sich um alle Vermögens- , Verwaltungs- und Personalfragen und vertritt die Kirchengemeinde rechtlich nach außen.